21 Fälle am Montag im Landkreis Schwandorf

Mit 21 Fällen am Montag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.284. Davon wurde 2.148 Mal die britische Virusvariante festgestellt. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 185,3 lag, steigt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) leicht auf heute 189,4. Mit jeweils noch „Null Fällen" erscheint der Landkreis Schwandorf in den Übersichten der südafrikanischen und der brasilianischen Variante.


Bei Dr. Loew Soziale Dienstleistungen in Wernberg-Köblitz und in der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald konnte das Infektionsgeschehen heute offiziell für beendet erklärt werden. Für die Mitarbeiter einer Station in der Asklepios Klinik im Städtedreieck wird eine PCR Reihentestung stattfinden.

Hausärzte steuern auf die 3000. Impfung zu

Die Hausärzte im Landkreis Schwandorf haben bis einschließlich gestern 2.872 Impfungen durchgeführt. Wir liegen damit in der Spitzengruppe der Oberpfalz. Mehr Impfungen, nämlich 3.170, kann zum Beispiel der Landkreis Regensburg aufweisen, der aber mehr als 194.000 Einwohner und damit 46.000 Einwohner mehr als der Landkreis Schwandorf hat. Die Impfungen in den hausärztlichen Praxen werden in manchen Veröffentlichungen, in denen Impfquoten verglichen werden, nicht berücksichtigt. Im Landkreis Schwandorf haben wir bereits frühzeitig einen Teil unseres Impfstoffs an die Hausärzte abgegeben, um den Start der Impfungen dort zu fördern. Weitere Impfstoffabgaben an die Hausärzte werden folgen.

Bayern verlängert Infektionsschutzmaßnahmen bis 9. Mai

In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Staatsregierung vor dem Hintergrund eines weiter deutlichen Anstiegs der Infektionszahlen in Bayern und eines nahezu Höchststandes der Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten die geltenden Beschränkungen erneut verlängert und präzisiert. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

• Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und die Einreise-Quarantäneverordnung werden bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert. Sollte die derzeit geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes früher in Kraft treten, wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst werden.

• Klargestellt wird, dass Schulkinder an Angeboten der Tagesbetreuung nur dann teilnehmen dürfen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.

• Bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes, die trotz eines generellen Versammlungsverbots ausnahmsweise stattfinden dürfen, wird die in geschlossenen Räumen geltende Begrenzung auf höchstens 100 Personen gestrichen. Stattdessen wird analog der Gottesdienste nun festgeschrieben, dass sich die Zahl der zulässigen Teilnehmer an der Zahl der nach den Hygieneregeln vorhandenen Plätze orientiert, die Versammlung angemeldet werden muss und die Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen müssen.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

Impfzentrum und Hausärzte erhöhen die Quote
6. Bayerischer Jugendkunstschultag „Frei-Raum Kuns...