Corona: Dritter Tag ohne neue Fälle im Kreis SAD

Schwandorf. In Sachen Corona kommen aus dem Landkreis Schwandorf weiterhin gute Nachrichten: Am dritten Tag nacheinander sind keine neuen Fälle an positiv getesteten Personen dazugekommen, meldet das Landratsamt. Auch zur Ausgabe der Desinfektionsmittel-Erstausstattung für die Kirchengemeinden hatte der Kreis auf Nachfrage des Ostbayern-Kuriers noch Auskünfte.

Nach dem dritten Tag ohne neue Fälle sieht die Bilanz aktuell so aus: 436 bestätigte Infektionen - davon sind bereits 335 Patienten wieder genesen. Noch aktive Corona-Erkrankungen registrierte der Landkreis Schwandorf 86, ebenso wie leider auch 15 Tote im Zusammenhang mit der Pandemie. Im Rettungsdienstbereich, der die beiden Landkreise Schwandorf und Amberg-Sulzbach sowie die Stadt Amberg umfasst, werden zurzeit 39 Corona-Patienten stationär behandelt, davon 14 in Intensivbetten. 40 Intensivbetten sind aktuell frei. Damit hat sich auch die Situation in den Krankenhäusern entspannt.


Seit dem 16. April sind auch beim Landratsamt Schwandorf Contact Tracing Teams (CTT) zur Verstärkung des Gesundheitsamtes im Einsatz. Bei den jeweils fünfköpfigen Teams handelt es sich überwiegend um Anwärter aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Die CCTs unterstützen die Fachkräfte des Gesundheitsamtes bei der Ermittlung, Nachverfolgung und Überwachung von SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen bzw. leichten COVID-19-Fällen und deren engen Kontaktpersonen. Aktuell sind vier solcher Teams im Einsatz. Eine Ausweitung auf bis zu acht Teams wird anvisiert.

Desinfektionsmittel für die Kirchengemeinden:

Zu unserem Artikel über die Ausgabe von Desinfektionsmittel für die Kirchengemeinden erreichten uns einige Anfragen unserer Leser. Vor allem wollten sie wissen, wer denn dafür die Kosten trägt. Auch hierzu nahm der Landkreis aktuell Stellung. "Die Ausgabe der Erstausstattung am Montag ist für die Kirchen kostenlos, zahlen tut das der Freistaat Bayern. Der weitere Bedarf ist dann von den Kirchen auf eigene Kosten selbst zu beschaffen", so Pressesprecher Hans Prechtl. "Eine etwaige unterschiedliche Behandlung zu Geschäften, die ihre Desinfektionsmittel selbst bezahlen müssen, resultiert daraus, dass die Abhaltung von Gottesdiensten durch das Grundgesetz geschützt ist (Religionsfreiheit)."

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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