Corona: Ein neuer Fall am Maifeiertag

Schwandorf. Am 1. Mai ist dem Landratsamt Schwandorf eine neue Infektion gemeldet worden. Die Gesamtzahl liegt damit bei 436. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat außerdem die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung amtlich bekanntgemacht (siehe unten), die ab dem 4. Mai bis einschließlich 10. Mai gilt.


Die Abhaltung von Versammlungen und Gottesdiensten ist darin geregelt, wie in den letzten Tagen bereits angekündigt. Beerdigungen sind weiterhin nur mit 15 Teilnehmern möglich. Auch bei den Heimbesuchen gibt es keine Neuerungen. Zulässig ist derzeit nur die SterbebegleitungDie Geltung der Einreisequarantäne-Verordnung ist ebenso um eine Woche verlängert. Für die Schülerbeförderung besteht auch dann Maskenpflicht, wenn sie außerhalb des ÖPNV im sog. freigestellten Schülerverkehrerfolgt. Bei der Öffnung von Ladengeschäften sind Anpassungen entsprechend eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfolgt.

Innenminister Joachim Herrmann hat mitgeteilt, dass die Polizei in den kommenden Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der im Öffentlichen Personennahverkehr und in geöffneten Geschäften geltenden Maskentragepflichthaben wird.

Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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