Corona im Kreis SAD: Die neuen Zahlen - Infoschreiben an Bürger über 80

Kreis Schwandorf. Drei neue Corona-Fälle meldet der Landkreis Schwandorf am Montag, ebenso wie einen Todesfall. Und außerdem: Mittlerweile sind die Impfschreiben an die Bürger 80+ am Freitag zur Post gegangen.


Am Montag haben wir drei Fälle an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstübermittelt. Aus früheren Meldungen hat das LGL aber vier Meldungen gestrichen, weshalb in der Tagesbilanz des LGL unsere Fallzahl mit minus 1 ausgewiesen ist“, heißt es von Seiten des Kreises. LGL und Robert-Koch-Institut vermelden übereinstimmend eine Gesamtzahl von 4.070 und eine Sieben-Tage-Inzidenz von 87,9.

Dass sich Fallzahlen rückwirkend ändern können, erklärt das LGL auf seiner Homepage. Streichungen sind zum Beispiel die Folge von Qualitätskontrollen. Hierbei geht es stark in den medizinischen Bereich und es macht einen Unterschied, ob eine Erkrankung klinisch diagnostiziert oder klinisch-epidemiologisch bestätigt ist, sonder Landkreis weiter. „Laienhaft könnte man sagen, es geht um Infektionen und akute Infektionen. Eine Korrektur hat damit zu tun, dass eine positive Person nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist und aus diesem Grunde einem anderen Landkreis zugeschlagen wurde.“

Bestätigt ist leider auch der inzwischen der 99. Todesfall im Landkreis. Im Krankenhaus verstarb eine 76-jährige Frau, die in einem Heim gelebt hatte.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat dem Landkreis inzwischen mitgeteilt, dass die Impfschreiben an alle über 80-jährigen Bewohner im Landkreis am Freitag versandfertig an die Deutsche Post übergeben worden sind. Die Briefe dürften am Montag zugestellt worden sein bzw. sich unmittelbar in Zustellung befinden.

Im Elisabethenheim in Schwandorf gab es am Montag einen neuen Fall unter den Bewohnern, im Altenheim St. Elisabeth in Bruck einen unter den Mitarbeitern.

Und im Seniorenheim Am Sand in Wernberg-Köblitz, wo der Kreis gestern von 25 positiven Bewohnern berichtet hatte, stellt sich die Situation heute so dar: 29 positive Bewohner und drei positive Mitarbeiter.

Gericht entscheidet

In einer Eilentscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München heute entschieden, dass die 15-km-Regel für das Verbot touristischer Tagesausflügevorläufig außer Kraft gesetzt ist. Der Landkreis Schwandorf war davon nicht betroffen, da die Inzidenz die dafür maßgebliche Schwelle von 200 nicht überschritten hatte.

„In einer zweiten Entscheidung vom heutigen Tage wurde die Tragepflicht von FFP2-Masken bestätigt. Gegen die Beschlüsse des Senats gibt es keine Rechtsmittel. In der Hauptsache wird über die Streitigkeiten zu gegebener Zeit entschieden werden“, so die Mitteilung des Landkreises weiter.

Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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