Gemeinderat mit einer Reihe von Baumaßnahmen beschäftigt

Bodenwöhr. Mit einer Reihe von Baumaßnahmen beschäftigte sich der Gemeinderat Bodenwöhr unter Leitung von zweitem Bürgermeister Albert Krieger. Die Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplan nehmen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange" einen breiten Raum ein, inklusive Einzel- und Gesamtabstimmungen.


In Altenschwand kann eine Hackschnitzelhalle gebaut werden, ebenso wird in diesem Ortsteil ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Carport entstehen. Positiv beschieden wurde auch die Voranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Erzhäuser. Nichts dagegen hatte das Gremium beim Bauantrag auf Errichtung einer Gartenlaube mit überdachtem Freisitz und einer Garage in Taxöldern.

Als benachbarte Kommune wurden die Bodenwöhrer angeschrieben, ob Einwände bestehen gegen die Baumaßnahme „Dannerbeck Holzbau" in Brunn, der Gemarkung Fischbach, zuständig ist die Stadt Nittenau. Die Gemeinde am Hammersee bekundete keine Einwände und Bedenken. Ebenso erging es der Gemeinde Wackersdorf bei ihrer Änderung des Bebauungsplanes Oberpfälzer Seenplatte, im Bereich Murner See, auch hier gab es von Seiten der Gemeinde Bodenwöhr keine Einwände und Bedenken.

Beim nächsten Tagesordnungspunkt und den folgenden, was die Bauprojekte anging, stellte Julia Forster vom Planungsbüro Preihsl und Schwan die Projekte vor und stand für Fragen zu Verfügung. Zunächst ging es um die erste Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl". Der Entwurf wird ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Danach wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Erzhäuser bezüglich der Errichtung einer PV-Anlage in Erzhäuser behandelt, sowie diesbezüglich auch die die Aufstellung des Bebauungsplans. Mit eingearbeitet werden die Stellungnahmen und die Bedenken der Träger öffentlicher Belange und erneut wieder zur Einsicht ausgelegt. Alle Voten erfolgten bisher einstimmig.

Der Meinungsaustausch zum Antrag des SV Erzhäuser-Windmais auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 führte zu einem Abstimmungsergebnis mit zwei Gegenvoten. Der SV Erzhäuser-Windmais beantragte die Zuschüsse mit der Begründung, dass infolge mehrerer Wechsel in Führungs- und Verwaltungsebene im Verein dazu führte, dass die Beantragung vergessen worden sei. Insgesamt handelte es sich in Summe um 1.220 Euro. Mehrheitlich wurde dem Antrag schließlich stattgegeben.

Einen Antrag auf Zuschuss hatte auch die FFW Altenschwand eingereicht. Die Wehr hatte für die Ausbildung der Aktiven und Jugend durch Anschaffungen in Höhe von 1.295,51 Euro an Kosten aufgebracht. Nach Prüfung der Richtlinien über die Bezuschussung der Vereinsarbeit ergab sich ein Zuschuss in Höhe von 103,64 Euro. Einstimmig wurde die Zahlung an die FFW Altenschwand gewährt.

Einen Grundsatzbeschluss gab es zu fällen in Bezug auf die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz, genauer, bei der Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen. Das Gremium nahm Kenntnis von dieser Möglichkeit. Detailfragen wie beispielsweise entstehende Kosten soll mit dem Landkreis Schwandorf geklärt werden. Die endgültige Entscheidung bleibe einer späteren Beschlussfassung vorbehalten. Einstimmig folgten die Räte diesem Beschlussvorschlag. 

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