Einbrecher nutzen den Schutz der Dunkelheit

Die „dunkle Jahreszeit“ nutzen Einbrecher oftmals, um im Schutz der früh einsetzenden Dämmerung verlassene Wohnobjekte vorzufinden. Die Oberpfälzer Polizei begegnet diesem Phänomen, wie in den vergangenen Jahren, mit gezielten Maßnahmen in den gefährdeten Wohnbereichen.

 

Die jährlichen polizeilichen Auswertungen im Bereich der Diebstahlsdelikte stellen einen deutlichen Anstieg von Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäusern in den Herbst- und Wintermonaten heraus. Die Straftäter zielen hierbei darauf ab, dass sich die Bewohner bei noch vorherrschender Dunkelheit in den Morgenstunden an den Arbeitsplatz begeben und nach einsetzender Dämmerung in den Abendstunden erst nach Hause zurückkehren. Somit finden die Einbrecher häufig Wohneinheiten vor, in welchen sich keine Personen befinden.

Das Eindringen in den Wohnbereich bei den Geschädigten stellt eine erhebliche Verletzung des Kern- beziehungsweise Intimbereichs dar, wodurch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massiv gestört wird. Neben massiven psychischen Beeinträchtigungen erleiden die Geschädigten häufig auch den Verlust von Wertgegenständen, die einen hohen persönlichen Stellenwert besitzen. Auch der materielle Sachschaden und die sich anschließende Regulierung stellen eine weitere Belastung für die Betroffenen dar.

Im Jahr 2017 ist zwar bisher in der Oberpfalz eine deutlich rückläufige Tendenz dieser Kriminalitätsform zu erkennen. Dennoch hat die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls bei den Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz einen sehr hohen Stellenwert.

Um einen Anstieg dieser Einbruchshandlungen zu unterbinden, wird durch das Polizeipräsidium Oberpfalz eine bewährte Bekämpfungsstrategie durchgeführt, die gezielte polizeiliche Maßnahmen an relevanten Bereichen vorsieht. Dadurch kann es in den nächsten Wochen zu verstärkten Kontrollmaßnahmen in Wohnbereichen kommen, die auch berechtigte Anlieger betreffen können.

Darüber hinaus bittet die Polizei die Bevölkerung, ein besonderes Augenmerk auf unbekannte Personen zu richten, die sich offensichtlich ohne erkennbaren Grund in den Wohngebieten aufhalten. Bei entsprechenden Wahrnehmungen sollen die Bürgerinnen und Bürger die örtliche Polizeidienststelle oder auch den Polizeinotruf „110“ verständigen, um eine Überprüfung verdächtiger Personen vornehmen zu lassen. Sinnvollerweise sollten Notizen zu Aussehen und Kleidung von verdächtigen Personen gefertigt und die Kennzeichen benutzter Fahrzeuge festgehalten werden. Die Polizei rät von einer Kontaktaufnahme mit Unbekannten ab.

Darüber hinaus gibt die Polizei verschiedene Präventionstipps:

Bei Verlassen der Wohnung ist es zwingend erforderlich, gekippte Fenster zu schließen. Um einen besseren Schutz der Verschlüsse an Fenster und Türen zu erreichen, bieten die Fachberater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Regensburg, Amberg und Weiden eine gezielte technische Beratung sowie individuell angepasste Lösungsvorschläge an. Die Erreichbarkeiten der Beratungsstellen sind auf der Homepage des Polizeipräsidiums Oberpfalz unter dem Link

http://www.polizei.bayern.de/oberpfalz/schuetzenvorbeugen/beratung/adressen/index.html/98281

einsehbar.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Anschaffung von Sicherheitseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse oder kostengünstige Kredite durch die KfW-Bank gewährt werden können.

Bei längerer Abwesenheit aus der eigenen Wohnung empfiehlt es sich, die Briefkästen regelmäßig leeren und die Rollläden von vertrauten Personen gelegentlich öffnen und schließen zu lassen. So wird vermieden, dass ein Objekt bereits auf den ersten Blick als verlassen erkennbar ist.

Die geplante Abwesenheit sollte auch nicht im Vorfeld über soziale Netzwerke bekannt gegeben werden, da durch die sorglose Weitergabe durch Freunde und Bekannte die Information auch an Personen mit unlauteren Absichten gelangen kann.

Generell kann festgestellt werden, dass eine erfolgreiche polizeiliche Ermittlungsarbeit sehr stark von der Mitwirkung einer aufmerksamen Bevölkerung abhängig ist. Aus diesem Grund wird noch einmal gebeten, alle verdächtigen Beobachtungen an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Notrufnummer „110“ zu melden, um dadurch eine erfolgreiche Bekämpfung dieses Deliktsbereichs gewährleisten zu können.

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