Asylanträge: Oberpfalz muss weitere Kapazitäten schaffen

Nachdem die Aufnahmekapazitäten sowohl in der vorläufigen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg als auch in den Notfall-Dependancen in den Landkreisen Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg am Donnerstag Abend (23.07.2015) erschöpft waren, musste die Regierung der Oberpfalz die Polizei einstweilig darum bitten, der vorläufigen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg keine Asylbewerber mehr zuzuleiten. Diese Maßnahme konnte zwischenzeitlich wieder aufgehoben werden.

 

Hintergrund dieser Maßnahme sind die extrem hohen Zugangszahlen: den Freistaat Bayern erreichen derzeit täglich 1.000 bis 1.400 Asylbewerber; alleine in der Oberpfalz waren in den letzten beiden Tagen 421 Zugänge zu verzeichnen. In der vorläufigen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg einschließlich ihrer Dependancen in den Landkreisen Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg befinden sich derzeit über 1.100 Asylbewerber.

Im Rahmen des Notfallplans wurde der Landrat des Landkreises Tirschenreuth, Wolfgang Lippert, bereits vorsorglich am Mittwoch, 22.07.2015, verständigt. Der Landkreis Tirschenreuth nimmt heute am späten Nachmittag rund 100 Asylbewerber auf. Der Oberbürgermeister der Stadt Weiden i.d.OPf., Kurt Seggewiß, hatte gestern Abend zugesagt, dass Weiden spätestens ab Montag aufnahmebereit sei. Der Landrat des Landkreises Cham, Franz Löffler, bereitet sich auf eine Übernahme von bis zu 200 Asylbewerbern ab Dienstag, 28.07.2015, im Landkreis Cham vor.

Durch die Ertüchtigung einer ehemaligen Turnhalle auf dem Gelände erhöht sich die Kapazität der vorläufigen Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Pionierkaserne ab Freitag, 31.07.2015, zusätzlich um rund 100 weitere Plätze.

Angesichts der dramatischen Entwicklung der Zugangszahlen wurden nochmals alle Landkreise und kreisfreien Gemeinden vorgewarnt, dass die Regierung der Oberpfalz den vereinbarten Notfallplan nunmehr in den nächsten Tagen sukzessive aktivieren wird. Die Regierung wird die Notfallkapazitäten entsprechend des Zulaufs abrufen und die gemeldeten Einheiten ggf. in kurzer Abfolge in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt insbesondere auch für die Kreisverwaltungsbehörden, welche bisher nicht mit einer zeitnahen Aktivierung ihrer Notfallkapazitäten gerechnet haben.

Die Aktivierung erfolgt durch die Regierung der Oberpfalz mit einer Vorlaufzeit von ggf. nur 48 Stunden. Diese Maßnahme ist unter anderem auch deswegen notwendig, weil für eine Anschlussunterbringung in der Oberpfalz derzeit nahezu sämtliche Kapazitäten erschöpft sind. An die Landkreise und kreisfreien Gemeinden erging erneut die dringende Aufforderung, hier Reserven umgehend der Regierungsaufnahmestelle zu melden.

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