Straßenausbaubeitrag: Jährliche Zahlungen möglich

Zankapfel Straßenausbaubeitragssatzung: Am Donnerstag hat der Landtag eine Reform der bisherigen Regelung verabschiedet, die am 1. April in Kraft tritt, teilt der Schwandorfer Stimmkreisabgeordnete Alexander Flierl  (CSU) mit. Wesentliche Änderung: Die Gemeinden können künftig wählen, ob sie ein projekt mit den Anliegern als "Batzen" abrechnen, oder ob sie von den Anliegern eines Stadtteils oder einer Gemeinde jährlich wiederkehrende Beiträge "von wenigen hundert Euro" erheben.

Die Gemeinden sollen den Ausbau von Siedlungsstraßen zu einem Großteil auf die Anlieger umlegen. Diese "Soll-Bestimmung" bleibt erhalten. Wie bisher können reiche Kommunen darauf auch verzichten, wenn das ihre Haushaltslage hergibt. Hätte man daraus aber eine "Kann-Regelung" gemacht, wäre es für den "armen" Nachbar-Bürgermeister wesntlich schwerer geworden, die benötigten Beiträge zu erheben.

Flierl erläutert, dass die CSU gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei, weil die Kommunen sonst über höhere Grundsteuern einen zweistelligen Millionenbetrag kompensieren müssten. Die Hebesätze seien vielerorts schon sehr hoch, weitere erhebliche Steigerungen würden gerade junge Familien von einer Seßhaftigkeit abhalten. Ein Verzicht auf die Beiträge würde daher Kommunen dazu verleiten, ihre Straßen verkommen zu lassen.

Das Modell mit den jährlichen Beiträgen wird in Rheinland-Pfalz bereits praktiziert. "In diesem Modell werden die jährlich im Gemeindegebiet anfallenden Ausbauaufwendungen gleichmäßig auf alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde oder in einem Gemeindeteil verteilt. Es handelt sich nicht um ein „Ansparmodell“, sondern es werden konkret zu berechnende Kosten umgelegt. Damit werden sehr hohe und mitunter für die an einer einzelnen auszubauenden Straße anliegenden Grundstückseigentümer kaum finanzierbare Beiträge vermieden. Nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern belaufen sich die wiederkehrenden Beiträge auf wenige hundert Euro pro Jahr", schreibt Flierl.

"Für die Erhebung der für die Anlieger deutlich höheren Erschließungsbeiträge führen wir eine zeitliche Grenze von 25 Jahren ein, d.h. dass 25 Jahre nach Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße keine Erschließungsbeiträge, sondern nur noch Ausbaubeiträge gem. kommunaler Satzung erhoben werden können. Neben den Anliegern werden damit auch die Kommunen von erheblichem Verwaltungsaufwand entlastet, der dadurch entsteht, dass viele Jahrzehnte zurückliegende Vorgänge rekonstruiert werden müssen", so der Abgeordnete.

Im Gesetz sei verankert, dass die Ausbaumaßnahmen auf das Notwendige zu beschränken seien. Flierl rät den Rathäusern, bereits jetzt die notwendigen Änderungen in den Straßenausbaubeitragssatzungen vorzubereiten.

 

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