IHK-Fortbildungsveranstaltung Zollbestimmungen

Schwandorf. In den Zollabteilungen der kleineren und mittelständischen Unternehmen befinden sich die Mitarbeiter häufig in einem Konflikt, wenn sie die gesetzlichen Vorschriften gegen die Vorbehalte der Vorgesetzten und Kollegen erfüllen sollen. Diese Erfahrung macht der Abteilungsleiter der Zolladministration Fürth, Michael Waker.

Bei einer Fortbildungsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer am Montag im Haus des Guten Hirten warnte er die Teilnehmer vor den Folgen einer Nichtbeachtung der Bestimmungen. Versäumnisse führten zu erheblichen Bußgeldzahlungen und hätten strafrechtliche Konsequenzen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sei es sinnvoll, die betriebliche Organisation anzupassen. Mit einem seriösen Zoll- und Außenwirtschaftsmanagement könne der Arbeitgeber Zeit und Geld sparen, so der Referent. „Deshalb machen wir den Betrieben ein Informations- und Beratungsangebot", betont IHK-Geschäftsstellenleiter Manuel Lischka. Den Firmen werde in Einzelgesprächen die Möglichkeit gegeben, mit einem Experten ihre Zollprobleme zu besprechen. Dieses Angebot wende sich speziell an Zollsachbearbeiter, aber auch an Geschäftsführer von mittelständischen Exporteuren.


„Die Internationalisierung erfordert umfassende Kenntnisse der Zollabwicklung", erklärt IHK-Exportberater Markus Huber. Es genüge nicht, die Aufgaben an Mitarbeiter zu delegieren. Besonders die Führungskräfte, also Entscheider oder Geschäftsführer, seien mit Stolperfallen konfrontiert. Bei Nichterfüllung der Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht tragen die Vorgesetzten in der Regel die Verantwortung. Die Folgen sind Nachzahlungen, Bußgelder und sogar Gefängnisstrafen.

Mit der Veranstaltung wollte die IHK Führungskräfte für Gefahren sensibilisieren und Lösungen für ein risikoarmes und effektives Zollmanagement aufzeigen.

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