Niederschlagswasser: Stadtwerke erstatten Gebühren

Burglengenfeld. „Wir haben einen Fehler gemacht und werden ihn jetzt korrigieren.": Die Stadtwerke Burglengenfeld (SWB) werden rund 100 Grundstückseigentümern, insbesondere aus den Baugebieten Am Hütberg, Im Fuhrtal, Kreuzberg und Hussitenweg, Niederschlagswassergebühren rückerstatten, die zu Unrecht erhoben worden waren. Das gab Vorstand Friedrich Gluth in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Hintergründe erläutert Gluth ausführlich: Nach den rechtlichen Bestimmungen sind Grundstückseigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet, Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Dahinter steckt keine Gängelung. Vielmehr soll hier anfallendes Regenwasser auch vor Ort dem Grundwasser und damit langfristig der Burglengenfelder Trinkwasserversorgung zugeführt werden, statt über Kanalisation, Kläranlage und später Naab und Donau im Schwarzen Meer zu landen.

Das Landesamt für Umwelt stellt dazu eindeutig fest: „Es ist Aufgabe des Bauherrn bzw. seines Planers, die Voraussetzungen für ein erlaubnisfreies Versickern des Niederschlagswassers unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu prüfen und zu verantworten."

Die Stadtwerke haben in den vergangenen Jahren immer dann eine Niederschlagswassergebühr festgesetzt, wenn festgestellt worden war, dass Niederschlagswasser zwar auf dem Grundstück versickert wird – aber nicht gemäß den rechtlichen Bestimmungen. Vor allem in Karstgebieten wie im Raum Burglengenfeld sind dabei besondere Anforderungen zu berücksichtigen.

Die SWB haben in der Erhebung der Gebühr ein Verlangen im Sinne von § 12 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der SWB gesehen, in dem es heißt: „Die Stadtwerke können jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der (…) Beeinträchtigungen der öffentlichen Entwässerungsanlage und Gewässerverunreinigungen ausschließt."


Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hat den Stadtwerken nun aufgrund eines aktuellen Falles allerdings mitgeteilt, dass deswegen, weil das Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß auf dem Grundstück versickert wird, keine Gebühren verlangt werden dürfen.

Die Stadtwerke haben daher sofort reagiert und nicht nur in dem einen vom Landratsamt behandelten Fall, sondern auch in vergleichbaren Fällen dafür gesorgt, dass für das laufende Jahr 2019 keine Niederschlagswassergebühren mehr erhoben werden.

Für die Vorjahre gibt es zwar bestandskräftige Bescheide. Friedrich Gluth jedoch war es ein Anliegen, alle betroffenen Grundstückseigentümer gleich zu behandeln. Deshalb schlug er dem Verwaltungsrat der Stadtwerke vor, die SWB sollten „freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" allen Betroffenen auch die Gebühren der vergangenen Jahre rückerstatten. Der Verwaltungsrat folgte diesem Vorschlag einstimmig.

„Wir wollen damit klare Verhältnisse schaffen", sagte Gluth. Aus Sicht der SWB sei es zwar nach wie vor unstrittig, dass sich die betroffenen Grundstückseigentümer nicht an die rechtlichen Vorgaben für die Versickerung von Niederschlagswasser gehalten und damit eine Gefährdung des Grundwassers in Kauf genommen haben. „Aber wir erkennen die Rechtsauffassung des Landratsamtes an, dass sich daraus kein Anspruch auf Erhebung von Gebühren ableiten lässt", so der Vorstand. Insgesamt geht es um rund 100.000 Euro, die die SWB den Betroffenen zurückzahlen werden.

„Uns ging es zu keinem Zeitpunkt darum, Gebühren zu erheben, nur um Einnahmen zu erzielen", betont der Stadtwerke-Vorstand und verweist auf die bereits genannten Regularien zur Versickerung von Niederschlagswasser. Mit der geplanten Rückzahlung der Gebühren erleiden die Stadtwerke keinen wirtschaftlichen Nachteil, da sie nur Geld erstatten, das sowieso nicht hätte erhoben werden dürfen. Die Grundstückseigentümer wiederum dürften sich über die Rückerstattung der Gebühren freuen, vor allem, weil für die Jahre vor 2019 wegen der bestandskräftigen Bescheide kein Rechtsanspruch auf diese Rückzahlung bestehe.

Aktuell erheben die Stadtwerke noch die Daten aller betroffenen Grundstückseigentümer. „Sie werden dann von uns kontaktiert und umfassend informiert", so Gluth.

Unabhängig von der Gebührenfrage hat der Verwaltungsrat die Verwaltung der Stadtwerke damit beauftragt, auch künftig alle notwendigen und möglichen Schritte zu unternehmen, damit im Sinne eines nachhaltigen Grundwasserschutzes eine Niederschlagswasserbeseitigung auf den Grundstücken entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfolgt.

Weitere Hintergründe gibt es zum Nachlesen auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt, unter https://www.lfu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser_umgang/index.htm.

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