Erstattung von Schulwegkosten

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen und Berufsschulen in Teilzeitunterricht eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt.

Anträge für das Schuljahr 2018/2019 sind demnach bis spätestens 31. Oktober 2019 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.


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