Neuer Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Regensburg vorgestellt

Regensburg. Landrätin Tanja Schweiger und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Regensburg, Johann Beck, stellten vor kurzem bei einem Pressegespräch im Landratsamt den neuen Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Regensburg, Christian Meier, vor. Der neue Geschäftsführer gab dabei einen Überblick über aktuelle Kennzahlen zu den Tätigkeitsbereichen des Jobcenters und zeigte deren Entwicklung in den letzten beiden Jahren auf. Christian Meier ist Nachfolger von Ulrich Merl, der Ende Juni in Ruhestand ging.

Mit einer Arbeitslosenquote von 1,7 Prozent (Oktober 2019), so Christian Meier, könne man für den Landkreis Regensburg von Vollbeschäftigung sprechen. Unter den 1.893 Arbeitslosen befänden sich 272 Langzeitarbeitslose, also Hilfeempfänger, die länger als zwölf Monate arbeitslos seien. Nur auf den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II, die Zuständigkeit des Jobcenters, bezogen, betrage die Arbeitslosenquote – bei 573 Hilfeempfängern – sogar nur 0,5 Prozent. Dass der Arbeitsmarkt stark in Bewegung sei, zeige sich an den alleine im Oktober 2019 stattgefundenen Veränderungen – in den Sozialleistungsbezug aufgenommen worden seien 725 Personen, aus dem Sozialleistungsbezug gefallen seien 935 Personen.


Rückgang der Zahl der Arbeitslosen um 10,9 Prozent seit 2017

Eine positive Entwicklung seit 2017 sei auch bei der Zahl der Arbeitslosen aus dem SGB II-Rechtskreis festzustellen. Diese habe sich von 722 im Jahr 2017 (Jahresdurchschnittswert Januar bis Dezember) auf heute 643 (Durchschnittswert 2019 für Januar bis Oktober) reduziert, ein Rückgang um 10,9 Prozent. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im genannten Vergleichszeitraum sei von 2017 bis heute um 15,9 Prozent zurückgegangen, die der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 15,8 Prozent.

In 2019 konnten bereits 781 Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden

Erfreulich sei auch die Erhöhung des Anteils der Hilfeempfänger, die von 2017 bis 2019 (hochgerechnet bis Jahresende 2019) in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Die Quote stieg von 33,1 Prozent im Jahr 2017 auf 38 Prozent in 2019. Greife man innerhalb dieses Segments zwei Bevölkerungsgruppen heraus, zeige sich beispielsweise bei Alleinerziehenden eine Steigerung von 30,1 Prozent in 2017 auf 34.7 Prozent in 2019. Bei den anerkannten Asylbewerbern, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten, werde sich die Quote von 20 Prozent in 2017 aller Voraussicht nach auf 43,5 Prozent bis Jahresende 2019 erhöhen. Auf die Zahl der Hilfeempfänger bezogen bedeute dies, dass in 2019 – bestätigten sich die Hochrechnungen – insgesamt 781 Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, darunter 94 Alleinerziehende und 256 anerkannte Asylbewerber.

Sanktionsquote beträgt nur 3,1 Prozent

Stark relativieren müsse man, so Christian Meier weiter, den durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen entstandenen Eindruck, in den Jobcentern würden Sanktionen zum Alltagsgeschäft gehören und es gäbe ein regelrechtes Sanktionsregime. Richtig sei vielmehr, dass die Sanktionsquote, also der Anteil der mit einer Sanktion belegten Hilfeempfänger an der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, im Juli 2019 (aktuellster Wert) bei 3,1 Prozent gelegen habe. Bei etwa 70 Prozent dieser 77 Personen sei die Sanktion wegen sogenannter Meldeversäumnisse ausgesprochen worden, also wegen nicht wahrgenommener Termine beim Jobcenter.

Neues Projekt „MitArbeit" hat 12 Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit gebracht

Aufmerksam machen wolle er auf ein seit Jahresbeginn laufendes Projekt, mit dem die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt erhöht werden sollen. Abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit könne durch „MitArbeit" Arbeitgebern ein Lohnkostenzuschuss von 75 beziehungsweise 100 Prozent im jeweils ersten Jahr gezahlt werden, zusätzlich erhalte der Langzeitarbeitslose ein Coaching. In diesem Jahr hätten so bereits 12 Langzeitarbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gebracht werden können. Eine besondere Motivation für die Hilfeempfänger entstehe bei diesem Programm dadurch, dass am Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stehe.

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