Informationen für Jäger und Feuerwehren: Corona greift in alle Lebensbereiche

Schwandorf. Das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen zu Kontroll- oder Einstellzwecken ist insbesondere vor dem Beginn der Jagdsaison am 1. Mai gängige Praxis bei der Jägerschaft und ist für eine tierschutz- und waidgerechte Jagdausübung unabdingbar. Daher stellt sowohl das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen im Jagdrevier als auch auf Schießständen einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar, wie der Landkreis Schwandorf informiert.

Aus diesem Grund können auch die Schießanlagen für den Personenkreis der Jäger und ausschließlich zum Ein- und Anschießen von Jagdwaffen öffnen, sofern die Schießstandbetreiber einen Hygiene- und Infektionsschutzplan erstellt haben.

Kitzrettung

Maßnahmen der Kitzrettung, wie zum Beispiel Absuchen von Wiesen, Aufstellen von Wildscheuchen oder Drohnenflüge, die dem Versorgen und der Vermeidung von unnötigem Leid der Tiere dienen, sind unter Zuhilfenahme einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört (z. B. dem Bewirtschafter oder einem Helfer) sowie unter Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig.


Bei größeren Wiesen kann es sich anbieten, Teilflächen systematisch in zweier Teams abzusuchen. Auch hier muss zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es darf keine Gruppenbildung entstehen. Ein „nettes Zusammenkommen" von mehreren Personen darf keinesfalls stattfinden, so der Landkreis. Damit wird dem Tierschutz umfassend Rechnung getragen.

Mäh-Knigge auch online verfügbar

Der Mäh-Knigge kompakt" bietet eine schnelle Übersicht zu geeigneten Wildtierrettungsmaßnahmen und zum korrekten Verfahrensablauf bei der Grünland- und Feldfuttermahd. Weiterhin stellt er praxisgerechte Möglichkeiten für das richtige Mähen dar. Damit können alle gesetzlichen Vorgaben, auch zum Verbot des Mähens von außen nach innen auf Flächen, die größer als ein Hektar sind, eingehalten werden. Der Mäh-Knigge ist abrufbar unter

https://www.lfl.bayern.de/publikationen/merkblaetter/244515/index.php

Hinweise für den Feuerwehrdienst

Die Feuerwehren sind ein wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur in Bayern. Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat oberste Priorität, so die Mitteilung des Landratsamtes. Deshalb sind alle Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona gerade innerhalb der Feuerwehr besonders streng zu beachten. Im Dienstbetrieb sind Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass große Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne gestellt werden müssen, um die Dienstfähigkeit der kritischen Infrastruktur Feuerwehr aufrechterhalten zu können.

Zum Schutz gegen Ansteckung im Feuerwehrdienst soll der Ausbildungs- und Übungsdienst derzeit weiterhin unterbleiben. Lediglich der Einsatzdienst und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sollen momentan durchgeführt werden. Auch an den Feuerwehrschulen findet weiterhin kein Ausbildungsbetrieb statt.

Nur gesunde Einsatzkräfte dürfen teilnehmen

Am Feuerwehrdienst dürfen keine Personen teilnehmen, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, an einer Krankheit leiden, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten gehabt haben. Wer sich nicht wohl fühlt, darf nicht an Feuerwehreinsätzen teilnehmen. 

Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Soweit das nicht möglich oder sichergestellt ist, soll zumindest ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Bei einsatzbedingtem, direktem Kontakt (zum Beispiel bei Menschenrettung oder Tragehilfe) mit unbekannten Personen ist der Mund-Nase-Schutz in der Regel nicht mehr ausreichend. Zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkraft ist dann eine spezielle FFP2-Maske und möglichst eine Schutzbrille oder Gesichtsschutz wie etwa Helmvisier zu tragen, so der Landkreis.

Bereits durch verstärkte persönliche Hygiene der Einsatzkräfte (Händewaschen mit Seife, Händedesinfektion usw.) kann für den Infektionsschutz viel erreicht werden. Auf eine verstärkte persönliche Hygiene ist deshalb auch außerhalb des Feuerwehrdienstes zu achten.

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