Inzidenz dreimal über 100: Neue Regelungen ab Montag in Regensburg

Regensburg. In Regensburg wurde an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohner überschritten (Donnerstag: 100,6; Freitag: 102,6; Samstag: 117,6). Daher treten ab Montag, 15. März, 0 Uhr eine ganze Reihe von neuen Regelungen in Kraft:

Kontaktbeschränkung

Man darf nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Ausgangsbeschränkungen 

Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt.

Einzelhandel

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Click & Collect ist jedoch möglich.

Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel inklusive der Bereiche Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Friseure, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel, sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte und der Großhandel.

Sport

Erlaubt ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Außerschulische Bildung und Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote.

Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Kulturstätten

Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie der Botanische Garten in Regensburg geschlossen


Wann kann es eine Aufhebung der 100-Inzidenz-Regelungen geben?

Die strengeren Regeln werden wieder aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Auch dazu muss es wieder eine amtliche Bekanntgabe der Stadt geben.

Sonderregelungen für Schulen und Kitas ab 15. März

Aufgrund des Inzidenzwertes über 100 finden in der gesamten kommenden Woche (KW 11) in allen Schularten und Jahrgangsstufen nur noch Distanzunterricht statt. Einzige Ausnahme: Die Abschlussklassen haben Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig und zuverlässig eingehalten werden kann (ansonsten Wechselunterricht).

Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden geschlossen, bieten aber Notbetreuung nach den aktuell gültigen Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales an.

Zukünftig wird jeden Freitag je nach Inzidenzwert festgelegt, wie in der darauffolgenden Woche der Kita- und Schulbetrieb im Stadtgebiet laufen darf.

Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert

Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt.

Weitere Informationen unter https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/corona-regelungen


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