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Landkreis Schwandorf: Am 5. April 416 Infektionen, am 6. April 417 – ein Todesfall

Schwandorf. Das Landratsamt meldet: Die Fallzahl vom Montag blieb leider eine Eintagsfliege. „Nur" 79 neue Infektionen mit dem Coronavirus waren uns an diesem Tag gemeldet worden. Am Dienstag gab es 416 neue Fälle und auch heute haben wir diese Zahl bereits erreicht. Genau 417 Infektionen wurden heute an uns und von uns weiter an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeldet. Die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie hat heute den Wert von 50.000 überschritten. Am 18. März hatten wir von mehr als 40.000 Fällen berichtet (unsere Pressemitteilung Nr. 591).

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist von gestern 1.364,5 auf heute 1.223,8 gesunken.

Verstorben ist ein 82-jähriger geimpfter Mann, der zu Hause gelebt hatte. Die Zahl der Todesfälle mit positivem SARS-CoV-2-Befund und Bezug zur Erkrankung, also mit Hinweisen, dass die erfasste Krankheit zum Tod zumindest beigetragen hat, steigt auf 272. Zur Aktualisierung der Zählweise von Corona-Todesfällen vgl. ausführlich unsere Pressemitteilung Nr. 579 vom 25.02.2022.

1.719 Schnelltestungen durch Rotes Kreuz und Johanniter

Die beiden Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz und Johanniter Unfallhilfe haben in der Kalenderwoche vom 28. März bis 3. April insgesamt 1.719 Schnelltestungen durchgeführt. Bei 149 positiven Befunden ergibt das eine Quote von 8,67 Prozent. Damit ist die sog. Positivquote die dritte Woche in Folge gesunken. In der Vorwoche lag sie bei 9,23 Prozent, was sich aus 2.004 Schnelltestungen und davon 185 positiven Befunden errechnet hatte.

Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen fällt

Aus verschiedenen Rathäusern haben uns Anfragen erreicht, ob auch weiterhin eine Maskenpflicht an den Recyclinghöfen gelten soll. Im Hinblick auf die mit dem Inkrafttreten der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verbundenen Lockerungen halten wir nicht mehr an der Maskenpflicht fest. Ab sofort gilt keine verbindliche Maskenpflicht mehr. Selbstverständlich bleibt es aber sowohl dem Aufsichtspersonal als auch den anliefernden Bürgern unbenommen, auf freiwilliger Basis eine Maske zu tragen.

Angesichts der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen soll aber weiter auf einen Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden, weshalb nach wie vor keine Hilfestellung durch das Personal beim Entladen der Fahrzeuge bzw. Einbringen der Abfälle in die Container erfolgen kann. Darüber hinaus kann es in Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten auch erforderlich sein, die Zahl der zulässigen Personen entsprechend zu begrenzen.

Zur Frage, wie die Isolations- und Quarantäneregeln ab dem 1. Mai aussehen werden, sind die weiteren Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers zu beachten.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus" und „Impfzentrum" zusammengefasst.

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