LandkreisPass – elektronische und postalische Beantragung sowie Verlängerung möglich
Regensburg. Der LandkreisPass ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Regensburg mit geringem Einkommen, verschiedene Vergünstigungen zu erhalten. Bisher wurden alle LandkreisPässe aufgrund der aktuellen Pandemiesituation automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert. Nun soll die Beantragung und Verlängerung des Landkreispasses wieder in den Normalbetrieb übergehen.
Ein letztes Mal werden alle bereits ausgestellten LandkreisPässe verlängert, und zwar bis zum 31. Oktober 2020. In diesem Zeitraum erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Brief des Landratsamtes mit der Bitte, ihren Pass in einem darin genannten Zeitraum verlängern zu lassen.
Das geht ganz einfach. Eine persönliche Vorsprache ist weiterhin nicht notwendig. Entweder postalisch oder elektronisch können die Inhaberinnen und Inhaber des LandkreisPasses eine Verlängerung beantragen. Lediglich eine Kopie des gültigen Personalausweises und eine Kopie des aktuellen gültigen Leistungsbescheides (Jobcenter, Wohngeld, AsylbL, Sozialhilfe, Kinderzuschlag) müssen an das Landratsamt geschickt werden.
Die Beantragung erfolgt per E-Mail unter
Weitere Informationen finden sie auf der Webseite:
https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/landkreispass/