Neue Chefin beim Zweckverband Nahverkehr: Christina Drick liegt Barrierefreiheit am Herzen

Amberg-Sulzbach. Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach ist zuständig für alle Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehrs in Stadt und Landkreis. Jetzt stellt sich eine neue Geschäftsführerin den mannigfaltigen Aufgaben dieser Behörde: Christina Drick leitet seit 4. März den Verband und hat auch schon einige Schwerpunkte gesetzt, wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach jetzt gemeinsam mit der Stadt Amberg bekannt gab.


Die neue Chefin des Zweckverbandes absolvierte ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten von 2015 bis 2018 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach. Ab Januar 2018 war sie tätig in der Verkehrsbehörde und dort unter anderem zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen oder Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot. Noch bis September dieses Jahres läuft parallel ihre Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin. Seit 4. März hat sie nun die Geschäftsleitung des ZNAS übertragen bekommen.

Für ihre neue Tätigkeit hat sich Christina Drick schon klare Ziele vorgegeben: „Ich will das Thema Barrierefreiheit im ÖPNV weiter voran bringen, darunter vor allem den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. Ebenso soll das attraktive ÖPNV-Angebot im Zweckverbands-Gebiet aufrechterhalten und gegebenenfalls ausgeweitet werden."

Der amtierende Verbandsvorsitzende, Ambergs Oberbürgermeister Michael Cerny, und auch sein Partner Landrat Richard Reisinger zeigten sich beide überzeugt davon, dass die neue Geschäftsführerin ihre Aufgabe kompetent und souverän ausfüllen wird. „Der ÖPNV ist ein enorm wichtiger Teil in der Infrastruktur des Landkreises und der Stadt, seine Bedeutung nimmt kontinuierlich zu!"

Die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind in Bayern grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte. In der Region Amberg/Amberg-Sulzbach schlossen sich diese beiden Träger 1995 zum Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) zusammen, damit sich die Planung in einer Hand befindet. Die Befugnisse übertrugen sie auf den ZNAS. Der Zweckverband ist außerdem zuständige Behörde für die Regelung, unter welchen vergabe- und beihilferechtlichen Voraussetzungen ÖPNV-Linien von der öffentlichen Hand bezuschusst werden dürfen.

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