Projekte Betreutes Wohnen, stationäre Pflege und sozialer Wohnungsbau realisieren

Die Gemeinde Zeitlarn strebt an, im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Mitterfeld III" Einrichtungen für Betreutes Wohnen oder stationäre Pflege und Sozialen Wohnungsbau zu verwirklichen.

Betreutes Wohnen

Hierzu soll auf den Parzellen 1 und 2 (WA 2.1) des gültigen Bebauungsplans Mitterfeld III auf einem über bis zu drei Parzellen verlaufenden Bauraum eine Anlage für Betreutes Wohnen entstehen. Zulässig sind grundsätzlich Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise mit maximal 3 Vollgeschossen bei einer Grundflächenzahl von 0,4. Parzelle 1 hat bei einer Bruttofläche von 1.382 m² eine mögliche Baufläche von 518m²; Parzelle 2 weist eine Bruttofläche von 1.205m² mit einer Nettobaufläche von 422 m² auf. Zusätzlich steht das angrenzende Grundstück (Flnr. 600/6 Gemarkung Zeitlarn) mit einer Gesamtfläche von 903m² und einer Nettobaufläche von bis zu 360m² zur Verfügung. Dieses Grundstück liegt im Bebauungsplan Mitterfeld 2, der neben 2 Vollgeschossen ein Satteldach vorsieht.

Sozialer Wohnungsbau

Des Weiteren soll auf den Parzellen 63 und / oder 65 (WA 2.2) sozialer Wohnungsbau (preisge-bundene Wohnungen; ggf. anteilige Vergabe über Bezugsscheine) auf einer Baufläche von ca. 515 m² auf Parzelle 63 und ca. 480 m² auf Parzelle 65 verwirklicht werden. Die Bruttofläche bei Parzelle 63 beträgt 1.637m² und bei Parzelle 65 2.014m². Zulässig sind hier nur Einzelhäuser in offener Bauweise mit zwingend festgesetzten 3 Vollgeschossen bei einer Grundflächenzahl von ebenfalls 0,4.

Für beide Vorhaben sind folgende Dachformen und Dachneigungen zulässig:

Satteldach (Dachneigung 20° – 28° bzw. 38° – 44°), Zeltdach (Dachneigung 20° – 28°), Pultdach bzw. versetztes Pultdach (Dachneigung 9° – 24°) sowie Flachdach.

Alle Bebauungspläne und der vollständige Bewerbungsaufruf sind digital auf der Homepage der Gemeinde verfügbar.

Grundsätzlich können die vorhandenen Grundstücke auch innerhalb der beiden Vorhaben getauscht werden. Auch eine Bewerbung für beide Vorhaben ist möglich, allerdings sollte es sich um getrennte Konzepte handeln, die ggf. auch unabhängig voneinander realisiert werden sollen.

Die Gemeinde Zeitlarn bleibt Eigentümerin der Grundstücke; die Parzellen werden auf Erbpacht vergeben. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten (inkl. Lärmschutz) bis voraussichtlich Mitte/Ende 2022 wird der Baubeginn angestrebt.

Die Zuteilung der Grundstücke durch den Gemeinderat ist im 2. Halbjahr 2021 vorgesehen.

An einem oder beiden Vorhaben interessierte Investoren sind aufgerufen, bis spätestens 15.06.2021 aussagekräftige Konzepte im Rathaus einzureichen.

Folgende zwingend erforderliche Angaben des Konzeptes werden Bewertungskriterium:

  • -Menge und Qualität des geschaffenen Wohn- Betreuungs- bzw. Pflegeangebotes
  • (1/2 Bettzimmer, Breite des vorhandenen Serviceangebots etc.)
  • -Leistungsfähigkeit und Referenzen des Investors
  • -Leistungsfähigkeit und Referenzen des Trägers/Betreibers
  • -Art der Objektausführung
  • -Erbpachtzins (jährlich min. 3% vom Verkehrswert) sowie Dauer des zu schließenden Erbpachtvertrages mit der Gemeinde Zeitlarn
  • -Zeitplan der Realisierung

Für Rückfragen stehen Frau Bürgermeisterin Andrea Dobsch oder der Geschäftsleiter der Gemeinde, Herr Jürgen Schmid, gerne zur Verfügung.


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