Selbstjustiz mittels Vollbremsung

Da ein 77-jähriger Autofahrer mit einem Überholmanöver eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht einverstanden war, gab er ihm die Lichthupe und wurde daraufhin zur Vollbremsung genötigt.


© Abgespielt hat sich die Nötigung im Straßenverkehr am Dienstagabend auf der Staatsstraße 2165 innerorts von Schmidmühlen. Ein 55-Jähriger schnitt beim Überholen das vorausfahrende Fahrzeug, und bekam daraufhin die Lichthupe angezeigt. Das ärgerte ihn derart, dass er sich veranlasst fühlte, „im Rahmen der Selbstjustiz" mit einer Vollbremsung den Lichthupengeber zu maßregeln. 

Der 77-Jährige konnte ein Auffahren gerade noch vermeiden und gab dem 55-Jährige beim Anfahren erneut die Lichthupe, woraufhin dieser wieder voll auf die Bremse trat. Dieses Mal half dem Nachfahrenden nur ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn, da ihn die erneute Vollbremsung völlig überraschte. 

Beide Fahrzeuge setzten im strömenden Regen die Fahrt fort und der Geschädigte verständigte zuhause die Polizei. Gegen den 55-Jährigen Beschuldigten wird wegen Nötigung im Straßenverkehr und Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ermittelt.

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