Verständigungspflicht nach Wildunfällen

Nabburg. In jüngster Zeit wurden der PI Nabburg mehrere Wildunfälle nicht oder verspätet gemeldet.


In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Versäumnis eine Nachsuche und ein Auffinden von verletztem Wild nicht oder nur mit zeitlichem Verzug möglich ist, was zu anhaltendem Leiden von verletzten Tieren führen kann.

Zudem erfüllt die verspätete oder unterlassene Meldung eines Wildunfalls den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem Jagdgesetz und wird zur Anzeige gebracht.

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