Wildunfall nicht rechtzeitig gemeldet

Neunburg v. W. Ein 64 Jahre alter Autofahrer unterließ es, rechtzeitig ein durch ihn verletztes Reh der Polizei bzw. dem zuständigen Jagdpächter zu melden.

Im konkreten Fall ging es darum, dass der Mann Anfang Juli im Gemeindebereich von Neunburg v. W. mit seinem BMW am späten Abend ein Reh auf einer Ortsverbindungsstraße erfasste.

Da das Reh nach dem Anstoß weiterlief und der Autofahrer zunächst laut seinen Angaben keinen Schaden am Auto feststellte, ließ er die Sache auf sich beruhen. Offensichtlich wurde das Reh aber bei dem Kontakt mit dem Auto dennoch verletzt, der Betroffene stellte nämlich später einen Frontschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro an seinem Auto fest.

Da der Wildunfall erst Tage später und erst durch Aufforderung der Versicherung der Polizei gemeldet wurde, muss gegen den Autofahrer eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz ans Landratsamt geschrieben werden.

Der Jagdpächter ist zum Schutz des Wildes darauf angewiesen, über ein verletztes Wild informiert zu werden. Nur dann kann dieser Sorge dafür tragen, dass er das verletzte Reh versorgen oder von seinem Leiden erlösen kann.

Die Polizei bittet daher die Verkehrsteilnehmer, Wildunfälle unverzüglich der Polizei oder dem Jagpächter zu melden, idealerweise am Unfallort zu bleiben und zunächst Kontakt mit der Polizei aufzunehmen, damit der Jagdpächter unverzüglich verständigt werden kann.

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