Zweiter Fall von Geflügelpest in Nittenau - Auswirkungen im Landkreis Regensburg

Nittenau. Nach der Keulung von 50.000 Hühnern in einem Großbetrieb bei Nittenau wurde am Montag ein zweiter Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Stadtgebiet amtlich festgestellt. Es handelt sich um das hochpathogene Aviäre Influenzavirus A, Subtyp H5N8. Der gesamte Bestand, der zwei Gänse und acht Enten umfasste, wurde am Montag gekeult und  von der Tierkörperbeseitigung abgeholt. 

Die Grobreinigung und eine erste Desinfektion wurden durchgeführt und abgenommen. Das Landratsamt hat auch in diesem Fall einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Details sind dem Amtsblatt zu entnehmen, das  auf www.landkreis-schwandorf.de unter der Menüauswahl „Unser Landkreis" frei abrufbar sein wird.

Die Allgemeinverfügungen vom 4. März gelten parallel zu der am Montag erlassenen Verfügung weiter. Deshalb kommt es zwangsläufig zu räumlichen Überschneidungen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet. Anzuwenden sind die jeweils strengeren Schutzmaßnahmen. Wer also im Beobachtungsgebiet der einen Verfügung und im Sperrbezirk der anderen Verfügung liegt, für den gelten generell die strengeren Vorgaben für den Sperrbezirk, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um die ältere oder um die jüngere Verfügung handelt.

Dieser neue Fall von Geflügelpest im Landkreis Schwandorf wirkt sich auch auf den Landkreis Regensburg aus, teilt das Landratsamt Regensburg in einer Presseerklärung mit.

Der bestätigte Geflügelpest-Ausbruch in einem weiteren Betrieb in Nittenau (Landkreis Schwandorf) hat erneut auch Auswirkungen auf den Landkreis Regensburg aus. So wird mit Wirkung ab heute (31. März) um den befallenen Betrieb in Nittenau ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern festgelegt, das sich auch auf Gemeinden des Landkreises Regensburg erstreckt. Bereits seit dem ersten Fall in Nittenau Anfang März gilt für den gesamten Landkreis Regensburg einer Anordnung des Landratsamtes zufolge eine sogenannte Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Unter die entsprechende Geflügelpest-Verordnung fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden halten.

Für einige Ortsteile des Marktes Regenstauf und der Gemeinde Bernhardswald gelten noch strengere Regeln als im übrigen Landkreis. Der Zehn-Kilometer-Kreis, der nun neu als Beobachtungsgebiet gezogen wurde, ist in großen Teilen deckungsgleich mit dem bisherigen Beobachtungsgebiet um den ersten betroffenen Nittenauer Betrieb. Unter anderem dürfen dort gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein, noch herausgebracht werden. Auch Futtermittel dürfen nicht heraustransportiert werden – Durchgangsverkehr ist hier ausgenommen.

Die neue Allgemeinverfügung zu den Regelungen des Beobachtungsgebietes ist auf der Webseite des Landkreises, Bürgerservice, Veterinärwesen, einsehbar. Dort finden sich auch die Informationen zur Aufstallungspflicht. Geflügelhalter sind im Landkreis Regensburg seit Anfang März verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss", wie es in der Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde heißt.

Wer seine privaten Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, ist verpflichtet, dies – insbesondere innerhalb des Beobachtungsgebietes – zu tun; per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch, 0941 4009-520.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.

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