Auch Beihilfe zur Scheinselbstständigkeit strafbar

Zoll_Schwarzarbeit Bild: ©️ Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Cham. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg-Dienstort Furth im Wald gegen den Inhaber einer Trockenbaufirma im Landkreis Cham ergaben, dass dieser über Jahre hinweg, südosteuropäische Arbeitnehmer auf Rechnung als sogenannte Scheinselbstständige beschäftigte, um so die Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.

Bei seiner Vorgehensweise wurde der Geschäftsmann von einer Buchhalterin unterstützt, gegen die nun das Urteil gesprochen wurde. Konkret ergaben die Ermittlungen der FKS, dass die Buchhalterin einerseits in der Trockenbaufirma tätig war, gleichzeitig formal aber auch für die zum Schein eingesetzten Mitarbeiter tätig war. Teilweise erstellte sie selbst Rechnungen für die Subunternehmer oder forderte den Inhaber der Trockenbaufirma auf, fehlende Subunternehmerrechnungen selbst zu erstellen.

Zur Täuschung der Zollbehörden gab die Buchhalterin den Beschäftigten Verhaltensregeln an die Hand und verfasste sogar ein Muster-Schreiben, auf dem die Subunternehmer bestätigen sollten, dass sie, neben der Trockenbaufirma noch weitere Auftraggeber hätten. Im Nachhinein setzte die Buchhalterin auch noch entsprechend Subunternehmerverträge auf.

Die Buchhalterin leistete dem Inhaber der Trockenbaufirma über einen Zeitraum von rund zwei Jahren Beilhilfe und trug wesentlich dazu bei, dass der Geschäftsmann in 22 Fällen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von circa 62.500 Euro nicht entrichtete. Die geständige Buchhalterin wurde daher zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie zu 100 Stunden gemeinnützlicher, unentgeltlicher Arbeit verurteilt. Ihre Tätigkeit als selbstständige Buchhalterin hat sie mittlerweile eingestellt. 

Liebe vergeht, wenn Schaden entsteht
Kooperation zwischen den Kliniken Nordoberpfalz un...