Bauliche Angelegenheiten im Gemeinderat

Mitter-IIIDSCF2191-Kopie Die Anwohner der Troppauer und der Iglauer Straße werden wohl bald Nachbarn bekommen. Bild: © Peter Czommer

Von Peter Czommer

Zeitlarn. Die ersten gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet „Mitterfeld III" wurden vom Gemeinderat nach dem nun ausgewerteten „Einheimischenmodell" einstimmig vergeben. Das Gremium beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung der Verkäufe. Von insgesamt zehn Bewerberinnen und Bewerber haben fünf im Verlauf des Vergabeverfahrens die Bewerbungen zurückgezogen, ein Bewerber gab keine Rückmeldung ab. Die verbliebenen Bewerber mit den Ranglistenplätzen eins, zwei, sieben und acht erhielten den Zuschlag. Auf Grund der unterschiedlich erzielten Punkte konnten alle ihre gewünschte Lage erhalten.

Einig war sich der Gemeinderat, auf ein Gemeindelogo zu verzichten und den ursprünglich gefassten Beschluss aufzuheben. Vorangegangen waren Bewertungen verschiedener Angebote. Die Gemeinderäte Willi Dongus und Thomas Klein bezweifelten wie auch Bürgermeisterin Andrea Dobsch den Nutzen gegenüber dem Kostenaufwand. Stephan Sommerer wies zudem darauf hin, dass die Folgekosten für die Umsetzung z. B. auf Gemeindefahrzeugen, auf Briefpapier und in öffentlichen Bereichen nicht abzuschätzen sind. Schließlich war sich das gesamte Gremium einig, dass das Wappen der Einheitsgemeinde auffallend repräsentativ und identitätsstiftend und ein Logo nicht erforderlich ist.

Mit fünf Gegenstimmen beschloss das Ratsgremium eine neue Vereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental. Nach einigen kritischen Stimmen wiesen die Rathauschefin und Geschäftsstellenleiter Jürgen Schmid darauf hin, dass die neue Regelung den gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Die Gemeinden Regenstauf und Wenzenbach haben bereits zugestimmt. Im Einzelnen betrifft es die Beseitigung des Niederschlagswassers von den im Eigentum der Mitgliedsgemeinden befindlichen Straßen und die Ableitung von Oberflächenwasser aus Hang- und Außenbereichen. Neu dabei ist, dass im Trennsystem keine vereinfachte (50/50), sondern flächengenaue Abrechnung erfolgen soll.

Mit einigen bedeutenden Hinweisen in den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan sowie zum Bebauungsplan für das „Sondergebiet Photovoltaikanlage Am Wasserlauf" musste sich der Gemeinderat näher befassen. So ist z. B. im Umweltbericht zu ergänzen, dass das Niederschlagswasser nicht nur an den Eckpunkten, sondern über die gesamte Kantenlänge der Module abtropft um die Erosion zu verhindern.

Außerdem sind die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes im Sturzflut-Risikomanagement einzuarbeiten. Außerdem ist das Thema Schutzgut Landwirtschaft noch einmal explizit zu erarbeiten. Denn die Fläche soll Ende der Nutzung durch die Photovoltaikanlage wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Besonderen Wert legte das Gremium darauf, dass auch der Schutzstreifen im Osten der Anlage zweireihig bepflanzt wird.

Den formalen Widerspruch der TenneT TSO GmbH konnte der Gemeinderat nicht nachvollziehen. In dem relativ breit gefassten Korridor könne die Gemeinde keine Planungen mehr vornehmen. Da sowohl das Projekt SuedOstLink als auch die Photovoltaikanlage ähnliche Ziele der zukünftigen Energieversorgung verfolgen, setzt die Gemeinde im widrigsten Fall auf eine konsensfähige Lösung für alle Beteiligten.

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