Bereits 1.300 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis angekommen

Regensburg. Hier die aktuelle Übersicht zur Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine im Landkreis Regensburg, Stand: 6. April.

Seit dem 24. Februar 2022 haben sich in den Einwohnermeldeämtern der Landkreisgemeinden etwa 1300 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine angemeldet. Vom Landratsamt wurden bisher 131 Kriegsflüchtlinge an 53 private Wohnungsangebote weitervermittelt, wobei es sich hierbei um Wohnungsangebote für Einzelpersonen, vorwiegend aber für Familien aus zwei bis fünf Personen gehandelt hat.

Derzeit gibt es drei größere Zwischenunterkünfte, von denen die Kriegsflüchtlinge dann weiterverteilt werden. In der Unterkunft in Zeitlarn sind derzeit 45 Personen untergebracht, in der Unterkunft in Tegernheim 82 Personen sowie in der Unterkunft beim Tenniscenter Neutraubling 20 Personen.

Darüber hinaus gibt es Unterkünfte, die im Rahmen des Katastrophenschutzes vorgehalten werden und dann eingesetzt werden, wenn plötzlich eine größere Anzahl von Menschen in der Oberpfalz ankommen und die normalen Aufnahmewege über das ANKER-Zentrum Regensburg oder die Kreisverwaltungsbehörden nicht mehr ausreichen würden. Hierfür bereitet sich die Oberpfalz auf das Szenario von 2000 Personen vor, die dann nach dem Bevölkerungsproporz auf die Kreisverwaltungsbehörden aufzuteilen sind. Für den Landkreis Regensburg wurde hierzu eine große Halle im Gewerbegebiet Wörth-Wiesent angemietet, in der 225 Personen eine Unterkunft finden könnten – belegt ist diese Halle bisher noch nicht. Desweitern stünde im Bedarfsfall die Turnhalle Laaber mit insgesamt 150 Plätzen zur Verfügung.

Wer privaten Wohnraum anbieten möchte, kann sich an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. des Landratsamtes wenden. Benötigte Angaben sind: Kontaktdaten des Wohnungs-/Hausinhabers, Anschrift der Unterkunft, Größe der Unterkunft (m² / Personenanzahl), Ausstattung der Unterkunft, Zeitpunkt, ab dem die Unterkunft zur Verfügung steht und wie lange, Entfernung zu ÖPNV und Einkaufsmöglichkeiten. Wichtig wäre, dass die Überlassung des Wohnraums für einen längeren Zeitraum, mindestens aber für drei Monate, möglich ist. Zum einen, weil man von einer längeren Aufenthaltsdauer ausgehen muss und zum anderen, um den Kriegsflüchtlingen Umzüge in kurzen Zeitintervallen nach Möglichkeit zu ersparen.


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