Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Regensburg. Am vergangenen Donnerstag prüften rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Regensburg im Rahmen einer bundesweiten, verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion, die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden knapp 125 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 240 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Schwerpunktmäßig überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Regensburg Gastronomiebetriebe, Nagelstudios, Werkstätten und Spielhallen. Vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 11 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie sechs Strafverfahren ein. In 55 Fällen sind weitere Nachermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg erforderlich. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden hierfür mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen, weitere Geschäftsunterlagen werden überprüft. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. 

Der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit liegt auch in 2023 auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit. 

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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