Der Zoll gegen Marken- und Produktpiraterie

Regensburg. Am 26. April ist Welttag des geistigen Eigentums. Der Zoll geht mit seinen Kontrollen gegen illegalen Handel mit gefälschten Produkten vor und schützt damit die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen und billigen Nachahmungen. Der Diebstahl fremder Produktions- und Forschungsergebnisse verursacht weltweit jedes Jahr Milliardenschäden. Ideenklau ist kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität, die die Innovationskraft Deutschlands beeinträchtigt und Arbeitsplätze kostet. 

So fanden Zollbeamte des Zollamts Weiden-Waidhaus, Dienstort Weiden, in einem aus China kommenden Paket, insgesamt 16 Plüschtiere vor, die den weltbekannten Disney–Figuren Micky und Minnie-Maus sehr ähnlich waren. Die Warensendung wurde daher seitens des Zollamts zurückgehalten, der Rechteinhaber über die Einfuhr entsprechend informiert. In der Folge teilte der Rechtinhaber dem Zollamt mit, dass es sich bei den Kuscheltieren um nicht lizenzierte Ware handelt, der Vernichtung wurde seitens des Rechteinhabers zugestimmt.

Bei Kontrollen des internationalen Warenverkehrs schaut der Zoll genau hin, ob die Waren original sind oder mit Plagiaten gehandelt wird. 66.000 Sendungen stoppten Zöllnerinnen und Zöllner seit 2020, weil der Verdacht bestand, Schutzrechte könnten verletzt sein. In der Folge zogen sie 31 Mio. Falsifikate aus dem Verkehr. Der überwiegende Teil kam aus China, aber auch die Türkei und Hongkong sind Herstellungs- und Versandländer für nachgeahmte Produkte. Der Wert der beschlagnahmten Waren belief sich allein in Deutschland im Zeitraum der vergangenen drei Jahre auf knapp eine Milliarde Euro. 

Neben Markenbekleidung, Schuhen und Modeaccessoires sind nach wie vor technische Artikel, wie Computerbauteile, Maschinen und Werkzeuge bei Fälschern hoch im Kurs. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechtsinhabenden (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Sie arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen und bearbeitet Grenzbeschlagnahmeanträge die für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden. Bei der Zentralstelle laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen für die Kontrollen des internationalen Warenverkehrs zur Verfügung gestellt wird. 

Weitere Informationen dazu auf zoll.de.

Erfolgreiche „Aktion saubere Landschaft“
Schnitzeljagd: Gewinner freuen sich über Preise