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Geflügelpest im Gemeindebereich Regenstauf nachgewiesen

Regensburg/Regenstauf. In einem Nutzgeflügelbestand im Marktgebiet von Regenstauf mit rund 60 000 Tieren ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden, den das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 24. Mai amtlich bestätigt hat. Von der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) wurden unmittelbar die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt und die Vorbereitungen für die erforderliche tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Bestandes getroffen.

Landratsamt Regensburg legt Schutz- und Überwachungszone fest

Im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb hat das Landratsamt eine Schutzzone festgelegt. Diese umfasst im Gemeindebereich von Regenstauf folgende Ortsteile: Wöhrhof, Diesenbach, Karlstein, Kleinramspau, Steinsberg, Fidelhof, Fronau, Hagenau, Schneitweg, Medersbach, Regenstauf, Stadel, Ramspau, Münchsried und Kleeberg. Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Außerdem wurde im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone festgelegt. Diese betrifft die Gemeinden Bernhardswald, Holzheim, Lappersodrf, Regenstauf, Wenzenbach und Zeitlarn. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Weiterhin gilt eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Schutz- und Überwachungszone geltenden Anordnungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de /Landratsamt /Amtsblatt/ als PDF-Dokument hinterlegt.

Meldepflicht auch für private Geflügelhalter

Auch für private Halter von Hühnern, Gänsen oder Enten besteht eine Meldepflicht. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0941 4009-520.

Das Landratsamt Regensburg möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint).

Hintergrund:

Für die Anordnung der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Die Betriebe und Geflügelhalter sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest" verfügbar.

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