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Gerichtliche Einstellung zum Todesfall bei Feuerwehreinsatz in Sinzing

Sinzing. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Regensburg und des Beschuldigten das Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen ein im Tatzeitpunkt ranghohes Mitglied der Feuerwehr Lappersdorf gegen Zahlung einer fünfstelligen Geldauflage vorläufig eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, bei dem Transport einer 75-jährigen Geschädigten vier weitere Mitglieder der Feuerwehr Lappersdorf fehlerhaft angewiesen zu haben, weswegen die Geschädigte in der verwendeten Schleifkorbtrage falsch positioniert worden sein soll. Die Ermittlungsverfahren gegen fünf weitere Mitglieder der Freiwilligen Feuer[1]wehren Lappersdorf bzw. Kleinprüfening wurden wegen geringer Schuld folgenlos eingestellt.

Wie berichtet, unterstützten mehrere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Kleinprüfening und Lappersdorf am 29. Juli 2022 in Sinzing/Ortsteil Riegling einen Krankentransport, im Rahmen dessen eine 75-jährige Frau aus medizinischen Gründen mittels einer Schleifkorbtrage an einem Seil aus dem zweiten Obergeschoss eines Anwesens verbracht werden sollte. Es handelte sich nicht um einen medizinischen Notfall. Auf Grundlage der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere der Einholung eines Sachverständigengutachtens und der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung des Hauptbeschuldigten sowie weiterer Beschuldigter, geht die Staatsanwaltschaft Regensburg davon aus, dass die Geschädigte bei dem Einsatz in falscher Position in die Schleifkorbtrage gelegt wurde, so dass sich deren Kopf am Fußteil der Trage befand. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass dies dazu führte, dass sich der Schwerpunkt der Schleifkorbtrage an der Drehleiter hängend verlagerte, so dass die Geschädigte aus der Trage glitt und zu Tode stürzte.

Mit Verfügung vom 11. Mai 2023 wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen im Tatzeitpunkt ranghohen Beschuldigten, der die Positionierung der Geschädigten in der Schleifkorbtrage beaufsichtigte, gegen Zahlung eines fünfstelligen Geldbetrages vorläufig eingestellt. Bei der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wurde erheblich zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt, dass dieser in Ausübung eines Ehrenamtes tätig wurde. Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung des Beschuldigten und des Amtsgerichts Regensburg. Sollte der Beschuldigte die Geldauflage vollständig bezahlen, würde das Verfahren endgültig eingestellt. Die Verfahren gegen fünf weitere Mitglieder der Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auch in diesen Fällen war ausschlaggebend für die Einstellung, dass sich der Vorfall bei der Ausübung eines Ehrenamtes ereignete und die Einsatzleitung dem Hauptbeschuldigten oblag.

Die Ermittlungen gegen weitere Feuerwehrmitglieder, die außerhalb des Anwesens der Geschädigten tätig waren, wurden eingestellt, da ihnen ein Verschulden nicht nachweisbar ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Einstellung aus Opportunitätsgründen gerichtlich nicht abschließend über Schuld oder Unschuld der Beschuldigten entschieden wird.

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Autorenlesung mit Andrea Maria Schenkel