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Weiterhin nur kostenlose PCR-Tests

Regensburg. Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes vom 30. Juni 2022 sind die Antigen-Schnelltests oder auch „Bürgertests" nicht mehr für alle Personen ohne Symptome kostenlos. Ausnahmen gibt es für „vulnerable" Gruppen. Die PCR-Testungen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Keine Änderungen für den Testbetrieb im Testzentrum des Landkreises

Im Testzentrum des Landkreises Regensburg hat sich für die Bürgerinnen und Bürger mit Inkrafttreten der neuen TestV nichts geändert. Der Grund: Hier werden nach wie vor nur kostenlose PCR-Tests für Personen ohne Symptome - mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren- durchgeführt. Wer Symptome hat, sollte einen Arzt aufsuchen.

Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben: offiziell eingestufte Kontaktpers0nen; Personen mit positiven Antigen-Test (auch Selbsttest oder Pooling Test); Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten (Bestätigung der entsprechenden Einrichtung ist erforderlich); Personen, die sich in den vergangenen zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben; Personen, bei den in den letzten 14 Tagen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde und abgesondert sind; Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einer Einrichtung aufgehalten haben, in der Infektionen aufgetreten sind (Schulen, Kindertagesstätten, Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Arztpraxen etc.).

Alle Anforderungen für die kostenlose PCR-Testung bietet unser interaktives Formular. Sie finden es unter: www.landkreis-regensburg.de ,Rubrik: Coronavirus, Testzentrum

Wichtiger Hinweis: Getestet werden können nur symptomlose Personen, die bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sind und mindestens 30 Sekunden gurgeln können, da im Testzentrum des Landkreises das Gurgel-Testverfahren durchgeführt wird.

Das Testzentrum wird als Drive-In-Station betrieben, die zu testenden Personen müssen also während des gesamten Testvorgangs ihr Fahrzeug nicht verlassen. Die Zufahrt auf das Testgelände wird kontrolliert. Eine Anmeldung ist dringend erforderlich!

Das Testergebnis wird Ihnen innerhalb 48 Stunden entweder in die Corona-Warn-App eingestellt oder Sie erhalten es als PDF-Datei zugesandt. Wer positiv getestet wurde, wird zusätzlich vom Gesundheitsamt telefonisch, per Mail oder postalisch über den weiteren Ablauf - insbesondere über die Verpflichtung zur Isolation - informiert. Kontaktpersonen werden seit April 2022 - nach Änderung der Allgemeinverfügung zur Isolation positiv getesteter Personen - nicht mehr vom Gesundheitsamt ermittelt. Der Grund: Enge Kontaktpersonen müssen sich unabhängig von einem etwaigen Impf- oder Genesenenstatus nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne begeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Testzentrum beim Landratsamt, Altmühlstraße 1a, 93059 Regensburg; Tel.: 0941 4009-133, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag (ohne Feiertage) von 9 bis 12 Uhr sowie von 12.30 bis 16.30 Uhr. Samstag (ohne Feiertage) von 9 bis 14 Uhr.

Antworten auf alle wichtigen Fragen sowie die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung finden Sie auch unter https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/coronavirus/corona-testzentrum/

Fragen rund um Corona beantwortet unser Chatbot auf www.landkreis-regensburg.de und auf www.facebook.com/LandkreisRegensburg (jeweils rechts unten).

Umfangreiche Informationen zur Bayerischen Teststrategie bietet die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/


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