Anzeige nach dem Tiergesundheitsgesetz

Da sich ein 69-jähriger Mann aus der Gemeinde Traitsching gegenüber den Belehrungen eines Amtsarztes uneinsichtig zeigt, muss der mit einer Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Tiergesundheitsgesetz rechnen.

Er spritzte seine Tauben mit einem nicht zugelassenen Impfstoff und kündigte an, dies auch weiterhin zu tun.

Internetbetrug
Bargeld geklaut