Beanstandungen bei Verkehrskontrollen

Bundesweite Kontrollaktion – Polizei Oberpfalz führt verstärkte Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch

 

Die Oberpfälzer Polizei beteiligte sich am Mittwoch, 27. und Donnerstag, 28.07.2016 an einer bundesweiten Kontrollaktion zum Thema Sicherheit im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten 287 Fahrzeuge und sprachen dabei 76 Beanstandungen aus.

Neben der Fahrtüchtigkeit der Fahrer und dem Zustand der Fahrzeuge standen auch das Fahrpersonalrecht sowie die Landungssicherheit im umfangreichen Aufgabenkatalog dieser Tage. 

Beim Blick auf das Fahrpersonalrecht prüften die erfahrenen Verkehrsbeamten insgesamt fast 7000 Arbeitstage der Fahrzeuglenker. Dies führte zu 41 Beanstandungen für das überprüfte Fahrpersonal, beispielsweise wegen nicht eingehaltener Ruhezeiten.

Bei sieben Fahrzeugen, die Aufgrund ihrer Ladung dem Gefahrgutrecht unterlagen, verweigerten die Beamten aufgrund festgestellter Mängel die Weiterfahrt. Drei Fahrzeuge zog die Polizei aus dem Verkehr, da sie gravierende Mängel an den Fahrzeugen selbst, beispielsweise an Bremsen, Lenkung oder Reifen, feststellte. 

Folgende Fälle stachen besonders heraus: 

Auf der BAB A93 bei Lappersdorf konnte ein mit 18 Tonnen Portlandzement beladener deutscher Sattelzug festgestellt werden, bei dem an einer Achse eine Bremsscheibe fehlte. Offensichtlich war diese komplett herausgebrochen. Die Weiterfahrt wurde bis zur Behebung des Mangels unterbunden. 

Bei der Kontrolle eines türkischen Fahrers eines Sattelzuges auf der BAB A93 bei Pfreimd stellten die Beamten fest, dass der Fahrer die zulässigen Tageslenkzeiten mehrfach deutlich überschritten hatte. An einem der überprüften Tage wurde gar eine Tageslenkzeit von 15 Stunden und zehn Minuten festgestellt. 

Auf der BAB A6 bei Schmidgaden wurde ein serbischer Sattelzug festgestellt, der u. a. mit mehreren Fässern und Kanistern mit Gefahrgut beladen war. Diese standen teils völlig ungesichert, teils völlig mangelhaft gesichert auf Paletten mit Farbeimern. Durch das Gewicht der Gefahrgutfässer wurden mehrere Farbeimer eingedrückt und stark deformiert. Hierdurch stand das Gefahrgut teils schräg und drohte umzufallen. Das o. g. Gefahrgut wurde nach polizeilicher Begleitung bei einem Fachbetrieb abgeladen, erst danach gestatteten die Beamten die Weiterfahrt gestattet. Sowohl Fahrer, als auch Beförderer und Verlader müssen sich nun auf Bußgeldverfahren gefasst machen.

 

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