Grundstückspreise ziehen erneut deutlich an
Wie die Auswertung gezeigt hat, hat sich der Trend der deutlichen Preissteigerungen auch im Betrachtungszeitraum 2017 bis 2018 fortgesetzt. Analog zur Entwicklung der registrierten Kaufpreise wurden die Bodenrichtwerte erhöht.
Für Wohnbauland entspricht die landkreisweite Steigerung der Richtwerte im Durchschnitt 21 Prozent. Wie in den Vorjahren fällt die Steigerung durch den Preisdruck aus der Stadt Regensburg in den Stadtumlandgemeinden deutlicher aus als in den weiter von der Stadt entfernten Kommunen. So beträgt die Steigerungsrate der Bodenrichtwerte für die stadtnahen Gemeinden (Zeitlarn, Wenzenbach, Tegernheim, Barbing, Neutraubling, Obertraubling, Pentling, Sinzing, Pettendorf und Lappersdorf) 24,5 Prozent, für alle sonstigen Gemeinden im Durchschnitt 18,5 Prozent.
Gewerbeflächen landkreisweit um sieben Prozent teurer
Auch die Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen, welche erfahrungsgemäß geringere Steigerungsraten als die Wohnbauflächen aufweisen, sind landkreisweit um sieben Prozent gestiegen.
Noch deutlicher fallen die Steigerungen bei den landwirtschaftlichen Flächen (Acker- und Grünland) aus. Im Durchschnitt sind die landwirtschaftlichen Bodenrichtwerte im Vergleich zu den Richtwerten 2016 um 29,4 Prozent gestiegen.
Die beschlossenen Bodenrichtwerte werden in den kommenden Wochen den Gemeinden des Landkreises übersandt und einen Monat lang in den Gemeinden öffentlich ausgelegt. Auskünfte über die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Regensburg kostenpflichtig schriftlich angefordert werden. Für Einzelauskünfte kostet der erste Bodenrichtwert 3o Euro, jeder weitere 20 Euro. Für eine digitale Bodenrichtwertübersicht für den gesamten Landkreis fällt eine Gebühr von 200 Euro an.
Die „Bodenrichtwertkarte" auf der Homepage des Landkreises Regensburg bietet die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte auch online (ebenfalls kostenpflichtig) zu bestellen. Alle relevanten Informationen und Formulare finden Interessierte unter www.landkreis-regensburg.de (Rubrik: Bürgerservice – Bauen – Bauleitplanung – Bodenrichtwertauskunft).
Kontakt: Landratsamt Regensburg, Postfach 12 03 29, 93025 Regensburg (Telefon 0941 4009-673 und -337, E-Mail
Hintergrund:
Die Gutachterausschussverordnung (BayGaV) regelt unter anderem die Zusammensetzung des Gremiums „Gutachterausschuss". Die derzeitige Vorsitzende und ihre beiden Stellvertreter sind Bedienstete des Landratsamtes. Für die Bodenrichtwertsitzungen werden außerdem jeweils eine bedienstete Person der Finanzverwaltung sowie des Bau- und Vermessungswesens (Vermessungsamt) hinzugezogen. Daneben besteht der Ausschuss aus weiteren „ehrenamtlichen Mitgliedern", in der Regel Sachverständige für Immobilienbewertung. Die im Rahmen der Sitzungen abgeleiteten Werte beziehen sich auf jeweils gebildete Richtwertgebiete. Innerhalb dieser Zonen bildet der beschlossene Richtwert in Euro pro Quadratmeter die Basis für einen Wertansatz der darin gelegenen Grundstücke.