Schwandorf: Gutscheine für bedürftige Kinder

Schwandorf. 

Seit vielen Jahren ist es Tradition in Schwandorf, dass im Rahmen des „Schwandorfer Hilfswerks" hilfebedürftigen Kindern eine Freude zum Weihnachtsfest bereitet wird. Deshalb wird neben der regulären Weihnachtsaktion des „Schwandorfer Hilfswerks" für das Jahr 2019, die im Jahr 2018 aus Datenschutzgründen ausgefallene Aktion nun nachgeholt.

Begünstigt sind Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren (Jahrgänge 01.01.2006 - 31.12.2014), deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 50,00 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine können bei H&M, C&A und Müller sowie bei Max & Moritz Kindermoden und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf eingelöst werden.

Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt in der Zeit vom 25.03.2019 bis 05.04.2019 täglich von Mo.-Do. von 09:00 – 11:00 Uhr und von 14:00 – 15:30 Uhr, sowie Fr. von 09:00 – 11:00 Uhr im Rathaus der Stadt Schwandorf, Zimmer 208. Der begünstigte Elternteil, der den Gutschein abholt, hat seinen aktuellen vollständigen Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. des Landratsamtes mit Anlagen und seinen Personalausweis bzw. sein Ersatzausweisdokument vorzulegen. Ist ein berechtigter Elternteil verhindert, so kann durch Vollmacht eine Vertrauensperson mit der Abholung beauftragt werden. Die geforderten Unterlagen sind auch in diesem Fall mit vorzulegen. Nach Abholung können die Gutscheine bis einschließlich 20.04.2019 in den o.g. Geschäften eingelöst werden.


Balken über Radweg: Frau verletzt
Spektakulärer Unfall auf B 85